KIBIZ - NRW

Das "KiBiz" soll das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ablösen. Es regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/4410

Die individuelle, altersgerechte und frühe Förderung - auch Sprachförderung - von Kindern wird in den Mittelpunkt gestellt. Die deutsche Sprache soll bei der Einschulung so beherrscht werden, dass jedes Kind dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann. Kein Kind darf bei der Aufnahme in den Kindergarten diskriminiert werden. Kinder mit und ohne Behinderungen sollen nach Möglichkeit gemeinsam gefördert werden. Der Gesundheitsschutz von Kindern soll so gestärkt werden, dass auf Vernachlässigung und Kindesmisshandlung frühzeitig reagiert werden kann. In Kindertageseinrichtungen darf nicht geraucht werden. Regelmäßige Fortbildungen und Untersuchungen sollen die Qualität der pädagogischen Arbeit sichern. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Grundschulen und anderen Einrichtungen wird geregelt, auch die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.
Darüber hinaus regelt das Gesetz die in der Diskussion besonders umstrittene öffentliche Förderung und Finanzierung der Einrichtungen. Als Berechnungsgrundlage dienen "Kindpauschalen", die sich aus der Anlage zu § 19 ergeben. Weitere Zuschüsse sind vorgesehen.
Das Gesetz soll überwiegend zum 1. August 2008 in Kraft treten.
Das Gesetz:

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10502&vd_back=N